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Statuten Männerriege Lostorf       

I. Name, Sitz und Zweck

Die Männerriege ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweiz.Zivilgesetzbuches mit Sitz in Lostorf. Die Männerriege bietet ihren Mitgliedern Gelegenheit zur sportlichen und turnerischen Tätigkeit. Sie fördert die Kameradschaft und Geselligkeit unter ihren Mitgliedern. Die Männerriege ist ein selbstständiger Verein ohne jegliche Zugehörigkeit zu einem Turnverband. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. 

II. Mitgliedschaft und Ernennungen

Der Verein besteht aus Ehren-, Aktiv- und Passivmitgliedern. .Jede Person die gewillt ist, den Zweck des Vereins zu fördern, kann als Aktivmitglied auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung aufgenommen werden. Austritte aus der Männerriege sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Der Austretende hat seine finanziellen Verpflichtungen für das laufende Vereinsjahr zu erfüllen. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn dieses die Vereinsinteressen grobfahrlässig oder wissentlich schädigt. Ein solcher Ausschluss kann nur von der Generalversammlung auf begründeten Antrag des Vorstandes beschlossen werden. Das betreffende Mitglied ist von den Sanktionen schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

Zu Ehrenmitgliedern können durch die GV ernannt werden: Personen, welche dem Verein besondere Dienste erwiesen haben. 

Passivmitglied kann jede Person werden, die sich verpflichtet, den von der GV festgesetzten Betrag zu bezahlen. Sie werden perodisch über das Vereinsjahr informiert und können an den gesellschaftlichen Aktivitäten und an der jährlichen Generalversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. (ergänzt GV 18.11.2022)

Die Mitgliedschaft erlischt durch:    - Tod, Austritt oder Ausschluss durch die GV
 
Austretende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.  

III. Organisation

 Organe des Vereins sind: a) die Generalversammlung (GV)
                                                  b) der Vorstand
                                                  c) die Revisoren 

A) Die Generalversammlung

 Die GV ist das oberste Vereinsorgan und findet jährlich im letzten Quartal statt. Sie wirddurch den Vorstand unter Bekanntgabe der Traktanden mindestens 10 Tage vorher schriftlich einberufen. Der Vorstand oder 1/5 der Aktivmitglieder können jederzeit eine ausserordentliche Generalversammlung, der die gleichen Befugnisse wie der ordentlichen GV zustehen, verlangen. 

Die GV behandelt folgende Geschäfte: 

1. Protokoll
2. Jahresberichte.     - Präsident
                                      - Oberturner
3. Kassa- und Revisorenbericht
4. Jahresbeitrag / Budget
5. Mutationen
6. Wahlen
7. Jahresprogramm
8. Ehrungen
9. Verschiedenes Anträge an die GV sind 20 Tage vorher dem Vorstand schriftlich einzureichen. 

Wahlen und Abstimmungen werden in der Regel offen vorgenommen. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet, sofern nichts anderes bestimmt ist, das einfache Mehr der gültigen Stimmen. Dem Präsidenten steht bei Abstimmungen der Stichentscheid zu. Bei Wahlen entscheidet das Los. Geheime Abstimmung oder Wahl kann durch 1/3 der anwesenden Mitglieder verlangt werden..    

B) Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten, der durch die GV gewählt wird, selbst. Folgende Chargen müssen besetzt werden:- Präsident- Aktuar- Kassier- Oberturner  Der Vorstand kann, wenn es die Verhältnisse erfordern, ergänzt werden. Er ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig. Er behandelt die laufenden Geschäfte, vollzieht die Beschlüsse der GV und der Aktivmitgliederversammlung und vertritt den Verein nach aussen. Dem Kassier kann im Verkehr mit den Banken und der Post Einzel­unterschrift erteilt werden. Er führt die finanziellen Geschäfte der MR und überwacht das Mitgliederinkasso. Er erstellt die Jahresrechnung und die Bilanz. Der Oberturner ist für einen reibungslosen, den Turnern angepassten Turnbetrieb, besorgt. Die Vorstandssitzungen werden durch den Präsidenten einberufen. Drei Mitglieder können eine Einberufung verlangen. Für Wahlen und Abstimmungen gelten die Bestimmungen der GV.
 Der Vorstand entscheidet über alle Geschäfte, die nicht ausdrücklich der GV vorbehalten sind. 

C) Rechnungsrevisoren

Die Anzahl der Rechnungsrevisoren wird durch die GV festgelegt. Die Revisoren sind verpflichtet, die vorgelegte Jahresrechnung zu prüfen und der GV Bericht und Antrag über die finanziellen Mittel zu stellen..

IV. Rechte und Pflichten

 Jedes Mitglied hat den Statuten nachzuleben, die Vereinsbeschlüsse zu achten und sich im Interesse der MR zu engagieren. Für Aktivmitglieder ist der Besuch der Generalversammlung obligatorisch. Unentschuldigtes Fernbleiben zieht einen Unkosten-Beitrag nach sich.   

V. Finanzen

Das Rechnungsjahr endet am 31. Oktober Die Jahresbeiträge werden an der Generalversammlung festgesetzt. Allfälliges Vermögen der MR, darf grundsätzlich nur in guten schweizerischen Vermögens-werten angelegt werden. Versicherungen wie Unfall, Haftpflicht, etc. ist Sache jedes einzelnen Mitgliedes Die Männerriege haftet mit ihrem ganzen Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen, ausgenommen strafbare Handlungen.

 VI. Schlussbestimmungen

Statutenänderungen, Fusion und die Auflösung des Vereins bedürfen eine 4/5 Mehrheit der an einer GV anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.  Bei Auflösung des Vereins geht das gesamte Vermögen zur treuhänderischen  Verwaltung an die Einwohnergemeinde Lostorf. Der Gemeinderat darf diese Vermögenswerte einem neuen Verein mit gleichem Zweck übergeben.   Für Fälle, die in den Statuten nicht geregelt sind, gilt das Gesetz oder, wenn dort keine Bestimmung vorhanden ist, der Beschluss der GV.   Diese Statuten wurden an der GV vom 19. November 2010 genehmigt und treten sofort in Kraft.                                                                                                                         

 Lostorf, 19. November 2010

(Passivmitgliedschaft ergänzt 18. November 2022)